Die Schadensregulierung bei einem Auslandsunfall gestaltet sich im Vergleich zur Regulierung eines Unfalls in Deutschland in verschiedenen Aspekten schwieriger.
Eine Vereinfachung der Regulierung erfolgte durch die Umsetzung der 4. Kfz-Haftpflicht-Versicherungsrichtlinie (4. KH-Richtlinie). Die Versicherungsgesellschaften wurden verpflichtet, deutschsprachige Regulierungsbeauftragte in Deutschland einzurichten. Dadurch ist es möglich, die Unfallabwicklung in deutschsprachiger Korrespondenz zu führen.
Allerdings ist zu beachten, dass grundsätzlich das Recht desjenigen Landes Anwendung findet, indem sich der Unfall ereignet hat. Es findet also immer ausländisches Schadensersatzrecht Anwendung. Die Schadensersatzansprüche im Ausland können sich ganz erheblich unterscheiden. Hier ist ganz besonders darauf zu achten, welche Schadenspositionen ersetzt werden.
Ausnahme: Sind beide Beteiligte deutsche Staatsangehörige, ist deutsches Schadensrecht anzuwenden.
Während in Deutschland Anspruch auf Erstattung der Sachverständigen- und Rechtsanwaltskosten besteht, werden diese im Ausland teilweise nicht ersetzt.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, welche Ansprüche Ihnen zustehen, sollten Sie sich bei der Unfallregulierung unterstützen lassen. Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche. Unsere Kontaktdaten finden Sie hier.



