Vorsicht bei Verletzungen
Bei Verletzungen haben Sie - je nach Grad der Verletzung - einen Anspruch auf Ersatz von:
- Schmerzensgeld
- Verdienstausfall (auch bei Selbstständigen und Hausfrauen)
- Haushaltsführungsschaden
- Rente bei Erwerbsminderung
- nicht von der Versicherung getragene Heilkosten
- Kosten des Todesfalls (Beerdigungskosten, Unterhalt für Hinterbliebene)
- Selbständige haben Anspruch auf entgangenen Gewinn
Bei der Durchsetzung dieser Ansprüche sollten Sie sich auf die Erfahrung eines Verkehrsrechtsanwalts verlassen, denn hier können Sie viel Geld verlieren. Die Versicherung des Unfallverursachers wird mit allen Mitteln versuchen, den Fall möglichst kostengünstig für sich zu beenden. Gerade bei Verletzungen, deren Heilungsverlauf nicht absehbar ist, ist größte Vorsicht geboten. Kann eine spätere Verschlechterung Ihres Gesundheitszustandes wegen der unfallursächlichen Verletzungen nicht ausgeschlossen werden, sollten Sie sich auf keinen Fall auf einen Abfindungsvergleich einlassen.



