Der Arbeitgeber darf seinen Arbeitnehmer dazu verpflichten, die Selbstbeteiligung in Höhe von 500 € für die Vollkaskoversicherung im Schadensfall selbst zu übernehmen.
Regelt der Arbeitgeber im Überlassungsvertrag für das Dienstfahrzeug, dass der Arbeitnehmer bei einem selbst verursachten Unfall die Selbstbeteiligung für die Vollkaskoversicherung selbst zu übernehmen hat, damit kein Schadensbeweis durchgeführt werden muss, wird der Arbeitnehmer dadurch nicht unangemessen benachteiligt.
AG Hamburg vom 22.04.2008, 20 CA 174/07


