Verkehrsrecht Nürnberg

Rechtsanwältin Helzel - Kanzlei Lawrenz & Partner | Wiesbadener Str. 21 | 90427 Nürnberg | Tel. 0911 93 68 50

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Sachschaden

Nach einem Unfall ist der Geschädigte wieder so zu stellen, als hätte sich der Unfall nicht ereignet. Für Beschädigungen von Sachen und die Verletzung von Personen hat der Schädiger bzw. dessen Versicherung Ihnen den Geldbetrag zu leisten, der zum Ausgleichung aller Unfallfolgen nötig ist.

Als Geschädigter haben Sie den Sachschaden nachzuweisen, weshalb alle Unkosten unbedingt dokumentiert werden sollten.

Nach einem Unfall ist die Versicherung des Unfallverursachers der schlechteste Berater. Sie sollten auf eine unabhängige Beratung durch Ihren Rechtsanwalt vertrauen. Wenn Sie an dem Unfall keinerlei Verschulden trifft, muss die gegnerische Versicherung auch die Gebühren für die Tätigkeit Ihres Rechtsanwalts übernehmen.