Verkehrsrecht Nürnberg

Rechtsanwältin Helzel - Kanzlei Lawrenz & Partner | Wiesbadener Str. 21 | 90427 Nürnberg | Tel. 0911 93 68 50

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Autokauf

Sie haben ein Fahrzeug erworben und jetzt taucht ein Mangel auf?  Dann haben Sie alternativ Anspruch auf:

  • Beseitigung des Mangels oder
  • ein Ersatzfahrzeug
  • Rücktritt vom Kaufvertrag oder
  • Teilrückerstattung des Kaufpreises

Voraussetzung ist, dass es sich tatsächlich um einen Mangel handelt und der Verkäufer dafür einstehen muss. 

Rechte des Käufers 

Liegt tatsächlich ein Mangel vor, nicht ein Defekt oder sonstiger Schaden, haben Sie zunächst einen Anspruch gegen den Verkäufer auf Beseitigung des Mangels.

Kann der Mangel nicht beseitigt werden, besteht der Anspruch von dem Kaufvertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern.  

 

Rechte des Verkäufers

 

Der Verkäufer hat das Recht, den behaupteten Mangel zunächst selbst zu prüfen. Wird die Reparatur bei einer anderen Werkstatt vorgenommen, ohne dass der Verkäufer den Mangel vorher prüfen konnte, ist ein Anspruch auf Erstattung der Reparaturkosten ausgeschlossen.  

 

 Was können Sie tun?

  • wenn der Verkäufer den Mangel bagatellisiert oder abstreitet?
  • ein Käufer einen Mangel behauptet, dass Sie z.B. auf den Unfallschaden des Wagens (der Ihnen selbst unbekannt war) hätten hinweisen müssen?

Beim Kaufvertragsrecht handelt es sich um eine sehr komplexe Materie. Zahlreiche Urteile im KFZ-Kaufvertragsrecht gestalten das Gebiet sehr umfangreich.   

Wir sagen Ihnen, welche Rechte Ihnen zustehen.