Verkehrsrecht Nürnberg

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Fahren ohne Fahrerlaubnis – Führerscheintourismus

In einem Strafverfahren nach § 21 StVG (Fahrens ohne Fahrerlaubnis) wegen des sog. Führerscheintourismus ist dem Beschuldigten ein Pflichtverteidiger beizuordnen.

LG Regensburg, Beschluß vom 15.03.2010 – 7 Qs 14/2010

Auch in einem von mir vertretenen Fall hat das Landgericht Augsburg der Beschwerde gegen die Ablehnung der Beiordnung der Pflichtverteidigung stattgegeben. Während das Amtsgericht Schwabmünchen der Auffassung war, dass aufgrund der klaren Rechtslage keine Pflichtverteidigung erforderlich sei, hat das Landgericht sehr deutlich Stellung bezogen.

Im Falle des sog. Führerscheintourismus handelt es sich derzeit keineswegs um eine klare Rechtslage, da zahlreiche unterschiedliche verwaltungsgerichtliche Entscheidungen vorliegen. Damit liegt ein Fall der notwendigen Verteidigung gemäß § 140 Abs. 2 StPO vor.

LG Augsburg, Beschluß vom 04.06.2010 – 6 Qs 252/10

 

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