Nach einem Verkehrsunfall steht der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers eine gewisse Bearbeitungzeit zu. In der Regel lassen die Gerichte einen Zeitraum von 4 - 6 Wochen zu, indem die Versicherung abklären kann, ob sie für den entstandenen Schaden (in voller Höhe) aufkommen muss.
Das OLG Stuttgart, 26.4.2010 - 3 W 15/10 gesteht der Versicherung diese Bearbeitungsdauer auch bei einfachen Fällen zu. Nach Auffassung des Gerichts handelt es sich bei der Unfallregulierung um ein Massegeschäft. Es müssen daher auch personelle Engpässe bei der Versicherung o.ä. berücksichtigt werden.





