Verkehrsrecht Nürnberg

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Poliscan Speed

Bei dem Gerät Poliscan Speed sind die vorgenommenen Geschwindigkeitsmessungen nicht nachprüfbar. Der Beweis einer korrekten Messung kann daher nicht geführt werden. Das Amtsgericht Solingen hat einen Beschuldigten von dem Vorwurf der Geschwindigkeitsüberschreitung freigesprochen, da nach Auffassung des Gerichts der Vorwurf der Geschwindigkeitsüberschreitung aus Bild und Dokumentation der erfolgten Messung nicht nachvollzogen werden kann. (AG Solingen, Urteil vom 02.04.2009 - 23 OWi-81 Js 2227/08 -75/08). Das Urteil können Sie unter

http://verkehrsanwaelte.de/news/news19_2009_punkt3.pdf nachlesen.

Gegen das Urteil hat die Staatsanwaltschaft Rechtsbeschwerde eingelegt, die beim OLG Düsseldorf anhängig ist.

 

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