Verkehrsrecht Nürnberg

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OLG Oldenburg - VKS-Messungen sind nicht verwertbar

OLG Oldenburg, Beschl. v. 27.11.2009 - Ss Bs 186/09

Messergebnisse aus Dauervideoüberwachungen unterliegen einem Beweisverwertungsverbot, da die Daten ohne gesetzliche Grundlage erhoben wurden.

Das AG Osnabrück hatte einen Autofahrer freigesprochen, der gegen seinen Bußgeldbescheid Einspruch einlegte, da sein Abstandsverstoß mit der Verkehrsüberwachungsanlage VKS 3.0 festgestellt wurde.

Die Staatsanwaltschaft Osnabrück legte gegen dieses Urteil erfolglos Rechtsbeschwerde ein. Das OLG Oldenburg bestätigte das erstinstanzliche Urteil. Die Messergebnisse seien nicht verwerbar, da die Messdaten ohne gesetzliche Grundlage erlangt worden sein. Nach der Entscheidung Urteil Bundesverfassungsgerichts vom 11.08.2009 (2 BvR 941/08) fehle es an einer gesetzlichen Grundlage für einen derart schwerwiegenden Grundrechtseingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.