Verkehrsrecht Nürnberg

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PoliScanSpeed-Messung

Das AG Dillenburg hat am 2. Oktober 2009 - Az: 3 OWi 2 Js 54432/09 – einen Betroffenen freigesprochen, dem eine Geschwindigkeitsübertretung zu Last gelegt wurde. Die Messung erfolgte mit dem umstrittenen System PoliScanSpeed.

Nach Auffassung des Gerichts ermöglicht der technische Stand des Geräts bislang keine Richtigkeitskontrolle durch einen Sachverständigen.


Jedem Betroffenen steht ein verfassungsrechtlich zugesicherter Anspruch auf einen nachträglich Kontrolle der Richtigkeit der Messung zu. Solange das bei diesem Verfahren nicht gewährleistet ist, genügt es den rechtsstaatlichen Anforderungen nicht.

 

Quelle: Verkehrsanwälte.de
 

Einsprüche gegen Bußgeldbescheide, die auf einer PoliScanSpeed Messung beruhen, haben daher durchaus gute Erfolgsaussichten.

 

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