Seit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11.08.2009 stehen die Chancen gut, erfolgreich gegen Bußgeldbescheide vorzugehen, die aufgrund einer per Videoaufzeichnung festgestellten Geschwindigkeitsüberschreitung erlassen wurden.
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass per Videoaufzeichnung festgestellte Geschwindigkeitsverstöße das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzen, da auch Autofahrer bei ordnungsgemäßer Fahrweise erfasst werden und sich somit einer Verkehrsüberwachung nicht entziehen können.
Die verdachtsunabhängige Verkehrsüberwachung stellt einen Eingriff in die Grundrechte der Verkehrsteilnehmer dar, der es an einer gesetzlichen Grundlage fehlt.
Mangels gesetzlicher Grundlage dürfen Verkehrsteilnehmer nicht gefilmt werden, ohne dass sie gegen straßenverkehrsrechtliche Schriften verstoßen. Dies hat wiederum für „Verkehrssünder“ den Vorteil, dass Verstöße, die aufgrund einer solchen Verkehrsüberwachung per Video festgestellt werden, verfassungswidrig gewonnen wurden und damit einem Verwertungsverbot unterliegen dürften.
Sollte Ihnen ein Bußgeldbescheid wegen Geschwindigkeitsüberschreitung zugehen, die mittels Verkehrs-Kontroll-System (VKS) oder einem vergleichbaren System ermittelt wurde, kann es sich durchaus für Sie lohnen, den Bescheid von einem auf Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen.





