Verkehrsrecht Nürnberg

Rechtsanwältin Helzel - Fachanwältin für Verkehrsrecht - Lawrenz & Kollegen | Wiesbadener Str. 21 | 90427 Nürnberg | Tel. 0911 - 93 68 50

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KG, Urteil vom 12. 7. 2010 - 12 U 46/09 - Schadensteilung bei nicht geklärtem Unfallhergang

Kann nicht aufgeklärt werden, ob es sich um einen typischen Auufahrunfall handelt, oder ob der Vordermann plötzlich den Fahrstreifen gewechselt hat, ist, nach Auffassung des KG Berlin, der Schaden zu 50% zu teilen.


KG, Urteil vom 12.07.2010 - 12 U 46/09

 

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