Verkehrsrecht Nürnberg

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Unbestreitbare Informationen aus dem Ausstellerstaat

In einem Urteil vom 18.06.2010 beschäftigt sich das OVG Koblenz mit den so genannten unbestreitbaren Informationen aus dem Ausstellerstaat. Das Oberverwaltungsgericht bestätigt die Rechtmäßigkeit der Eintragung eines Sperrvermerks in einem tschechischen Führerschein trotz tschechischem Wohnsitzeintrag. Die beklagte Führerscheinstelle hatte Informationen in Tschechien über die Wohnsitzname des Betroffenen angefordert. Auskünfte der tschechischen Polizei ergaben, dass der Führerscheininhaber keinen ordentlichen Wohnsitz in Tschechien gemeldet hatte. Weder das tschechische Einwohnermeldeamtsregister noch das Register der Ausländerpolizei enthielten Eintragungen eines tschechischen Wohnsitzes des Führerscheininhabers, zudem wurde er im Kraftfahrzeugfahrerregister mit seiner deutschen Wohnanschrift geführt. Das Gericht sah es somit als erwiesen an, dass der Betroffene keinen ordnungsgemäßen Wohnsitz in Tschechien hatte. Diese Auskünfte sind nach Auffassung des Gerichts - unter Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung - verwertbar, obwohl sie auf Veranlassung der deutschen Führerscheinstelle eingeholt wurden.

Urteil im Volltext

 

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