Verkehrsrecht Nürnberg

Rechtsanwältin Helzel - Kanzlei Lawrenz & Partner | Wiesbadener Str. 21 | 90427 Nürnberg | Tel. 0911 93 68 50

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Poliscan Speed

Bei dem Gerät Poliscan Speed sind die vorgenommenen Geschwindigkeitsmessungen nicht nachprüfbar. Der Beweis einer korrekten Messung kann daher nicht geführt werden. Das Amtsgericht Solingen hat einen Beschuldigten von dem Vorwurf der Geschwindigkeitsüberschreitung freigesprochen, da nach Auffassung des Gerichts der Vorwurf der Geschwindigkeitsüberschreitung aus Bild und Dokumentation der erfolgten Messung nicht nachvollzogen werden kann. (AG Solingen, Urteil vom 02.04.2009 - 23 OWi-81 Js 2227/08 -75/08). Das Urteil können Sie unter

http://verkehrsanwaelte.de/news/news19_2009_punkt3.pdf nachlesen.

Gegen das Urteil hat die Staatsanwaltschaft Rechtsbeschwerde eingelegt, die beim OLG Düsseldorf anhängig ist.

 

OLG Oldenburg - VKS-Messungen sind nicht verwertbar

OLG Oldenburg, Beschl. v. 27.11.2009 - Ss Bs 186/09

Messergebnisse aus Dauervideoüberwachungen unterliegen einem Beweisverwertungsverbot, da die Daten ohne gesetzliche Grundlage erhoben wurden.

Das AG Osnabrück hatte einen Autofahrer freigesprochen, der gegen seinen Bußgeldbescheid Einspruch einlegte, da sein Abstandsverstoß mit der Verkehrsüberwachungsanlage VKS 3.0 festgestellt wurde.

Die Staatsanwaltschaft Osnabrück legte gegen dieses Urteil erfolglos Rechtsbeschwerde ein. Das OLG Oldenburg bestätigte das erstinstanzliche Urteil. Die Messergebnisse seien nicht verwerbar, da die Messdaten ohne gesetzliche Grundlage erlangt worden sein. Nach der Entscheidung Urteil Bundesverfassungsgerichts vom 11.08.2009 (2 BvR 941/08) fehle es an einer gesetzlichen Grundlage für einen derart schwerwiegenden Grundrechtseingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.

 

AG Grimma, ES 3.0 Messung nicht verwertbar

Das AG Grimma nimmt den Beschluss des BVerfG vom 11.08.2009 zum Anlass, eine mit Lichtschranke vorgenommene Geschwindigkeitsmessung (ES 3.0) für unverwertbar zu erklären.

 

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PoliScanSpeed-Messung

Das AG Dillenburg hat am 2. Oktober 2009 - Az: 3 OWi 2 Js 54432/09 – einen Betroffenen freigesprochen, dem eine Geschwindigkeitsübertretung zu Last gelegt wurde. Die Messung erfolgte mit dem umstrittenen System PoliScanSpeed.

Nach Auffassung des Gerichts ermöglicht der technische Stand des Geräts bislang keine Richtigkeitskontrolle durch einen Sachverständigen.

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VKS – Weitere Verfahrenseinstellungen

Die AG Bad Kreuznach, Arnstadt sowie Oberhausen haben Verfahren wegen Abstandsverstößen eingestellt. Sämtliche Verstöße wurden durch das Verkehrskontrollsystem VKS ermittelt.

Einstellungsbeschluss des AG Bad Kreuznach

Einstellungsbeschluss des AG Arnstadt

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