Verkehrsrecht Nürnberg

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Mehrwertsteuer und Nutzungsausfall auch bei Teilreparatur erstattungsfähig

Nimmt ein Unfallgeschädigter an seinem Fahrzeug nur eine Teilreparatur vor und rechnet ansonsten fiktiv auf Basis des Gutachtens ab, muss die Versicherung des Unfallverursachers die Mehrwertsteuer für die Teilreparatur und den Nutzungsausfall für die Dauer der Teilereparatur erstatten.

Das Gericht nimmt Bezug auf die neueste Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und weist darauf hin, dass eine Kombination von fiktiver und konkreter Schadensabrechnung zulässig ist, solange sich die beiden Abrechnungsarten nicht widersprechen. Ein Unfallgeschädigter, der zunächst nur auf Basis des Gutachtens abrechnet, ist an diese Art der Abrechnung nicht ohne weiteres gebunden.

Er kann – im Rahmen der rechtlichen Voraussetzungen für eine solche Schadensabrechnung und der Verjährung – die höheren Kosten einer nunmehr tatsächlich durchgeführten Reparatur des beschädigten Fahrzeuges verlangen, sofern sich nicht aufgrund der konkreten Umstände des Regulierungsgeschehens etwas Abweichendes ergibt.

Landgericht Hagen, Urteil vom 2. Juli 2009, 10 O 24/09

 

50%ige Haftung bei Kollision des vorfahrtsberechtigten Kfz und der Rotlicht missachtenden im Einsatz befindenden Feuerwehr

Kollidiert ein vorfahrtsberechtigtes Kfz mit einem mit Blaulicht und Martinshorn bei Rotlicht in eine Kreuzung einfahrenden Feuerwehrfahrzeug haften der Kfz-Halter des Kfz und derjenige des Feuerwehrfahrzeugs jeweils zu 50% für den entstandenen Schaden. Das OLG BRANDENBURG hat mit Urteil vom 13.07.2010 (2 U 13/09) entschieden, dass weder § 35 StVO noch § 38 StVO es dem Einsatzfahrer erlauben, ohne Rücksicht auf die sonstigen Verkehrsteilnehmer bei Rotlicht in eine Kreuzung einzufahren. Die Vorschrift des § 38 StVO führt auch nicht zur Umkehrung des Vorfahrtsrechts.

Zwar ist ein Einsatzfahrzeug gemäß § 38 StVO mit Sonderrechten ausgestattet, jedoch darf nur dann bei rotem Ampellicht in die Kreuzung einfahren, wenn sich sein Fahrer vergewissert hat, dass die anderen Verkehrsteilnehmer sein Kfz wahrgenommen und sich auf die Absicht, die Kreuzung zu überqueren, eingestellt haben.

Quelle: ADAJUR-Newsletter vom 31.08.2010

 

Unbestreitbare Informationen aus dem Ausstellerstaat

In einem Urteil vom 18.06.2010 beschäftigt sich das OVG Koblenz mit den so genannten unbestreitbaren Informationen aus dem Ausstellerstaat. Das Oberverwaltungsgericht bestätigt die Rechtmäßigkeit der Eintragung eines Sperrvermerks in einem tschechischen Führerschein trotz tschechischem Wohnsitzeintrag. Die beklagte Führerscheinstelle hatte Informationen in Tschechien über die Wohnsitzname des Betroffenen angefordert. Auskünfte der tschechischen Polizei ergaben, dass der Führerscheininhaber keinen ordentlichen

 

BayVGH zum EU-Führerschein – Beschluss vom 19.07.2010, 11 C 10.745

zug_r_by_r.-b._pixelio.deBayVGH schließt Anerkennungsfähigkeit von EU-Fahrerlaubnissen, die nach dem 18.01.2009 ausgestellt wurden, nicht aus, wenn sich weder aus dem Führerschein selbst, noch aus unbestreitbaren Informationen des Ausstellerstaates ein Verstoß gegen das Wohnsitzprinzip feststellen lässt.

 

OVG Saarlouis, Beschluss vom 16.06.2010 - 1 B 204/10, 1 D 232/10

Amtlicher Leitsatz: Es ist zu erwarten, dass der Europäische Gerichtshof seine Rechtsprechung zu den Voraussetzungen einer Ausnahme von der Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur gegenseitigen Anerkennung von Führerscheinen auch unter der Geltung des Art. 11 Abs. 4 RL 2006/126/EG aufrechterhalten wird.

Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes bestätigt seine bereits in dem Beschluss vom 23.01.2009 (OVG des Saarlandes, Beschluss vom 23.1.2009 - 1 B 438/08) - geäußerte Rechtsauffassung, dass auch ab dem 19.01.2009 erteilte EU-Fahrerlaubnisse in Deutschland anzuerkennen sind. Somit schließt sich das OVG Saarlouis der Auffassung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes und des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz an. In der umfassenden Begründung des Beschlusses nimmt das Gericht ebenfalls dazu Stellung, warum es die Auffassungen des Bayerischen Gerichtshofes, des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen und des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg für nicht überzeugend hält.

Die Entscheidung steht zum Download bereit.

Der Beschluss des VG Saarlouis vom 27.05.2010 (10 L 231/10) ist hier abrufbar.

 


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