Verkehrsrecht Nürnberg

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Details für EuGH Beschluss vom 28.09.2006, C-340/05, Kremer
ObjektWert
NameEuGH Beschluss vom 28.09.2006, C-340/05, Kremer
Beschreibung

Laut Art. 1 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 8 Abs. 2 und 4 der 2. Führerscheinrichtlinie (Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29. Juli 1991) ist eine in einem EU-Mitgliedstaat erworbene Fahrerlaubnis auch dann anzuerkennen, wenn dem Erwerber zuvor im Aufnahmemitgliedstaat seine Fahrerlaubnis – ohne Anordnung einer Sperrfrist - entzogen wurde und dieser keine MPU nachweist. Die Anerkennung der Fahrerlaubnis darf nicht von der Vorlage eines positiven MPU-Gutachtens abhängig gemacht werden.

DateinameEuGH-Beschluss vom 28.09.2006, Kremer.pdf
DateigrößeLeer
Dateityppdf (Dateityp: application/pdf)
Erstellt am 31.10.2009 16:21
BetrachterJeder
Zugriffe219 Zugriffe
Zuletzt geändert 31.10.2009 16:23
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