Verkehrsrecht Nürnberg

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Details für EuGH-Beschluss vom 06.04.2006, C 227/05, Halbritter
ObjektWert
NameEuGH-Beschluss vom 06.04.2006, C 227/05, Halbritter
Beschreibung

Der EuGH hat in dem Beschluss Halbritter deutlich gemacht, dass dieser Überprüfungskompetenz Grenzen gesetzt sind und den deutschen Behörden, aufgrund anderweitig erlangter Erkenntnisse, daher auch nicht das Recht zusteht, dem Fahrerlaubnisinhaber das Führen eines Fahrzeugs in Deutschland zu untersagen.

1. Eine in einem EU-Mitgliedsstaat erworbene Fahrerlaubnis ist anzuerkennen:

a)    wenn dem Erwerber zuvor im Aufnahmemitgliedsstaat die Fahrerlaubnis entzogen worden war,

b)    dieser sich nicht einer, nach den Rechtsvorschriften dieses Staates für die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis nach dem genannten Entzug erforderlichen Fahreignungsprüfung (MPU) unterzogen hat, und

c)       wenn die verhängte Sperrfrist bereits abgelaufen war, als der Führerschein in dem anderen Mitgliedstaat ausgestellt wurde.

2. Beantragt der Erwerber die Umschreibung des Führscheins in einen nationalen Führerschein, darf die Umschreibung nicht von der Vorlage einer positiven MPU abhängig machen, um Zweifel an der Fahreignung auszuräumen, die vor dem Erwerb des Führerscheins in dem anderen Mitgliedstaat bestanden.

DateinameEuGH-Beschluss vom 06.04.2006, Halbritter.pdf
DateigrößeLeer
Dateityppdf (Dateityp: application/pdf)
Erstellt am 31.10.2009 16:19
BetrachterJeder
Zugriffe150 Zugriffe
Zuletzt geändert 31.10.2009 16:21
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