Verkehrsrecht Nürnberg

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OVG, VG - Entscheidungen

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Bay VGH vom 19.07.2010, 11 C 10.745: Prozesskostenhilfe für ein Klageverfahren gegen die Aberkennung des Rechts, von einer ausländischen Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen. Erwerb einer polnischen Fahrerlaubnis nach dem 18.01.2009.
 
 
 
 
Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes bejaht die Anerkennungsfähigkeit von EU-Führerscheinen mit Erteilungsdatum nach dem 18.01.2009.
 
 
 
 
Erteilung einer tschechischen Fahrerlaubnis nach dem 19.01.2009. Das OVG Rheinland-Pfalz bestätigt die aufschiebende Wirkung gegen einen Feststellungsbescheid der Fahrerlaubnisbehörde. Das Gericht begründet in seinem Beschluss ausführlich, warum es die EuGH-Rechtsprechung weiterhin für anwendbar hält und setzt sich mit den Beschlüssen des Bayerischen VGH auseinander.
 
 
 
 

Aufgrund der europarechtlichen Vorgaben ist es den deutschen Führerscheinbehörden verwehrt, einem in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerschein, der einen ausländischen Wohnsitzeintrag enthält, die Gültigkeit im Bundesgebiet mit der Begründung zu versagen, es handele sich nach inländischen Erkenntnissen um einen Scheinwohnsitz, den der Führerscheininhaber nur deswegen begründet habe, um sich einer deutschen MPU zu entziehen.

 
 
 
 

Zur Anerkennung einer im EU-Ausland erworbenen Fahrerlaubnis im Bundesgebiet - Keine Eintragung eines Wohnsitzes im slowakischen Führerschein. Weiterbenutzung wird durch das OVG Lüneburg gestattet.

 
 
 
 
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