Erteilung einer tschechischen Fahrerlaubnis nach dem 19.01.2009. Das OVG Rheinland-Pfalz bestätigt die aufschiebende Wirkung gegen einen Feststellungsbescheid der Fahrerlaubnisbehörde. Das Gericht begründet in seinem Beschluss ausführlich, warum es die EuGH-Rechtsprechung weiterhin für anwendbar hält und setzt sich mit den Beschlüssen des Bayerischen VGH auseinander.
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