Köln/Berlin (DAV). Das Entfernen von Aufklebern deutscher Behörden auf einem ausländischen Führerschein gilt noch nicht als Urkundenfälschung. Diese Auffassung vertritt das Oberlandesgericht Köln in einem Revisionsverfahren mit Beschluss vom 06.Oktober 2009 (AZ: 81 Ss 43/09), wie die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilen.


