Das OVG Koblenz hat sich in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes zunächst für die Anerkennungsfähigkeit einer britischen Fahrerlaubnis ausgesprochen. Zwar lässt sich bislang nicht klären, ob es sich um einen bloßen "Umtausch" handelt, jedoch bescheinigt britische Fahrerlaubnis dem Betroffen das Bestehen der der Fahrerlaubnis für bestimmte Klassen.
Nicht zwingend folgt aus den in dem britischen Führerschein wiedergegebenen Daten über die frühere deutsche Fahrerlaubnis, dass der britische Führerschein ohne eigenständige Prüfung der Fahreignung durch den Ausstellerstaat lediglich auf Basis der ungültigen – entzogenen – deutschen Fahrerlaubnis in ein anderes Dokument umgetauscht wurde.



