Verkehrsrecht Nürnberg

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EU-Führerschein

Entfernen behördlicher Aufkleber von Führerscheinen keine Urkundenfälschung

Köln/Berlin (DAV). Das Entfernen von Aufklebern deutscher Behörden auf einem ausländischen Führerschein gilt noch nicht als Urkundenfälschung. Diese Auffassung vertritt das Oberlandesgericht Köln in einem Revisionsverfahren mit Beschluss vom 06.Oktober 2009 (AZ: 81 Ss 43/09), wie die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilen.

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Fahren ohne Fahrerlaubnis - Deutscher Wohnsitz im EU-Führerschein

EU-Führerschein und deutscher Wohnsitz

Führerscheine aus einem EU-Mitgliedsstaat, die unter Punkt 8 einen deutschen Wohnsitzeintrag enthalten, müssen Deutschland nicht anerkannt werden.

Insbesondere in den Jahren 2005 und 2006 wurden gerade in der tschechischen Republik häufig Führerschein ausgestellt, in denen unter Punkt 8 ein deutscher Wohnsitz eingetragen ist. Diese Führerscheine sind in Deutschland nicht gültig. Der EuGH hat in seinen Urteilen vom

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"Umgeschriebene" EU-Fahrerlaubnisse sind im Inland ungültig, BayVGH vom 28.07.2009, 11 CS 09.1122

Aus dem ohne erneute Eignungsprüfung erfolgenden bloßen Umtausch („Umschreibung“) eines ausländischen EU-Führerscheins in einen von einem anderen Mitgliedsstaat ausgestellten Führerschein (hier: Umtausch eines tschechischen in einen ungarischen Führerschein) können für den Inhaber keine Rechte erwachsen, die über die hinausgehen, die die im umgetauschten (früheren) Führerschein dokumentierte (hier: tschechische) Fahrerlaubnis verleiht.

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EU Führerschein nach dem 19.01.2009 – Anerkennung ja oder nein?

Zum 19.01.2009 trat die 3. Führerscheinrichtlinie teilweise in Kraft. Die damit erfolgte Änderung der Fahrerlaubnisverordnung (Fev) hat zum Ziel, den „Führerscheintourismus“ einzuschränken.

 

Vergleicht man die Regelungen der 2. Führerscheinrichtlinie mir der 3. Führerscheinrichtlinie, ist festzustellen, dass sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.

 

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OVG Koblenz, Beschluss vom 01.07.2009, Aktenzeichen 10 B 10450/09

Zur Aberkennung des Rechts, von einer tschechischen Fahrerlaubnis mit eingetragenem deutschen Wohnsitz in Deutschland Gebrauch 
machen zu dürfen. 

Geht aus dem Führerschein hervor, dass der Führerscheininhaber zum Zeitpunkt des Erwerbs seinen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland hatte, berechtigt die

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