Die Studie der VUT (Verkehr-Unfall-Technik) zur statistischen Auswertung von 1810 Vorgängen zu Verkehrsordnungswidrigkeiten ist Gegenstand einer Kleinen Anfrage der FDP Fraktion an den Deutschen Bundestag.
Nach einer Studie der Verkehr-Unfall-Sachverständigengesellschaft (VUT) sind etwa 80 Prozent der Geschwindigkeitsmessungen, die Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen zugrunde liegen, fehlerhaft. In fünf Prozent der Fälle waren die Mängel so groß, dass kein Bußgeldbescheid hätte erlassen werden dürfen.
Gerade einmal 15 Prozent aller Bescheide seien ohne jeden Mangel gewesen und belegen, dass die behördliche Beweisführung in der Verfahrensakte zu 100 Prozent nachvollziehbar und plausibel gestaltet wurde.
In den vergangenen zwei Jahren wurden bei Video-, Radar- und Lasermessungen insgesamt 1 810 Ordnungswidrigkeitsvorgänge auf der Basis technischer Messvorgänge anonym einer Bewertung unterzogen und auf Fehler und Mängel hin untersucht. Der Messbetrieb als solcher sollte sowohl von seiner Dauer, als auch von seinem Aufbau und seiner Auswertung her klar definiert und nachprüfbar sein. Der Messbetrieb sollte mit Beginn und Ende klar im vorgeschriebenen Beweismittel definiert werden. Außerdem verlangt ein reibungsloser und rechtlich einwandfreier Ablauf gut geschultes Personal. Bei den durchgeführten Kontrollen seien die Messergebnisse technisch und formell nachweislich falsch gewesen. Die Bandbreite der Fehler reiche von unvollständigen Verfahrensakten über unkorrekten Messgeräteaufbau bis hin zu Fahrzeugverwechslungen.
Bereits ein einfacher Spurwechsel oder eine Kurvenfahrt können den Messwinkel weit vom notwendigen Soll abweichen lassen, was die Gefahr von Messfehlern mit sich bringt.
Quelle: VUT



