Verkehrsstrafrecht
Dazu zählen:
- Trunkenheit im Verkehr
- Gefährdung des Straßenverkehrs
- Unfallflucht
- Fahren ohne Fahrerlaubnis
- Nötigung im Verkehr
- Fahrlässige Tötung
- Fahrlässige Körperverletzung
- Nötigung
Wird Ihnen vorgeworfen, eine solche Tat begangen zu haben sollten Sie unbedingt Kontakt zu uns aufnehmen. Äußern Sie sich auf keinen Fall zu dem Vorwurf. Überlassen Sie evtl. Stellungnahmen uns. Erst nachdem wir die Ermittlungsakte eingesehen und den Vorwurf geprüft haben, können wir auf "Augenhöhe" mit der Staatsanwaltschaft argumentieren. Es ist wichtig, dass Sie von Ihrem Recht zu Schweigen Gebrauch machen, denn eine Verurteilung wegen einer Verkehrsstraftat führt - ja nach Schwere der Tat - zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe. Das Punktekonto in Flensburg steigt um 5 – 7 Punkte. In der Regel wird ein Fahrverbot verhängt oder es kommt zum Entzug der Fahrerlaubnis. Wenn Alkohol oder Drogen mit im Spiel waren, müssen Sie mit der Anordnung zu einer MPU (sog. Idiotentest) rechnen. Auch während der Vorbereitungszeit auf die MPU beraten und unterstützen wir Sie.
Sollte es zu einem Unfall unter Drogen-/Alkoholeinfluss gekommen sein oder haben Sie sich unerlaubt vom Unfallort entfernt, können Sie sogar Ihren Versicherungsschutz verlieren.


